Hausordnung Allgemeines Der Jugendraum Pillig steht allen Jugendlichen aus Pillig im Alter von 10 bis 20 Jahren offen. Gäste dürfen nur mit Zustimmung der Schlüsselbereichtigten zugelassen werden. Alkohol und Nikotin Im Jugendraum Pillig besteht absolutes Alkohol- und Nikotinverbot. Schlüsseldienst Folgende Mitglieder des Leitungsteams verfügen über einen Schlüssel zum Jugendraum Pillig: * * Der Schlüssel ist an den Öffnungstagen bei dem Schlüsselinhaber abzuholen und nach dem Abschließen dort wieder abzugeben. Bei dem Schlüsselinhaber wir ein Schlüsselbuch geführt. Getränkeverkauf Der Getränkeverkauf und die Kassenführung übernimmt der Schlüsseldienst. Jeder Besucher achtet darauf, sein Getränk sofort zu bezahlen. Es ist ein Getränke-Kassenbuch zu führen. Benutzung der Einrichtung Jeder Besucher des Jugendraumes Pillig ist für die Sauberkeit der Räume mitverantwortlich. Beim Verlassen der Räume ist das Licht auszuschalten, die Heizung abzudrehen, Fenster zu schließen, durchzukehren usw. Die Lautstärke der Musikanlage ist immer so zu regeln, dass evtl. Nachbarn der Einrichtung nicht belästigt werden. Aufsichtspflicht Für die Besucher des Jugendraumes Pillig besteht seitens des Trägers keine Aufsichtspflicht Haftung und Schäden Verursachte Schäden im Jugendraum Pillig sind sofort dem Leitungsteam bzw. dem Beirat zu melden. Der Verursacher (bei Minderjährigen die Erziehungsberechtigten) muss den Schaden umgehend ersetzen bzw. reparieren. Reinigungsplan Das feuchte Putzen des Jugendraumes Pillig erfolgt nach einem wöchentlichen bzw. monatlichen – vom Leitungsteam oder Beirat – erstellten Reinigungsplan. Notruf Sobald Gefahr droht, die außer Kontrolle gerät, ist Hilfe aus dem Ort zu holen oder die Polizei zu rufen (siehe ausgehängten Notrufplan!). Haftungsausschluss Für Kleidung, Wertgegenstände sowie die Beschädigung von fremdem Eigentum wird keine Haftung seitens des Trägers übernommen. Tiere Der Aufenthalt von Tieren im Jugendraum Pillig ist nicht erlaubt.
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Folgen bei Verstößen gegen die Hausordnung Bei Verstößen gegen die Hausordnung kann der Beirat vorläufige Sanktionen aussprechen. Über weitreichende Sanktionen, wie etwa die Aussprache eines befristeten Hausverbotes, entscheidet der Ortsbürgermeister. Pillig, den 14. Mai 2007 Weitere Regeln im Jugendraum Pillig Alle Benutzer sind zu fairem, unvoreingenommenen Umgang miteinander angehalten.Die Benutzung des Billardtisches und des Kickers ist nicht nur einer Gruppe gestattet, sondern muss allen Benutzern zugänglich gemacht werden. Nach einem Spiel am Billardtisch bzw. am Kicker dürfen auch andere Benutzer hier spielen. Die Musiklautstärke ist so zu regeln, dass sich niemand beschwert – insbesondere die Nachbarschaft nicht. Musikinhalte mit rechtsradikalem oder rassistischem Gedankengut haben im Jugendraum nichts verloren. Füße gehören nicht an die Wände, sondern auf den Boden! Plakate können angebracht werden – aber nur nach vorheriger Vereinbarung mit dem Jugendbeirat. Getränke dürfen mitgebracht werden – außer Alkohol – es gilt ein generelles Alkoholverbot! Im Jugendraum darf nicht geraucht werden! Benutztes Geschirr ist zu spülen und wieder einzuräumen. Nach dem Verlassen des Jugendraumes sind alle Fenster ordentlich zu schließen, die Heizkörper (im Winter) herunterzudrehen, die Wasserhähne zu schließen, alles an seinen Platz einzuräumen und einmal durchzufegen. Beschluss des Jugendbeirates vom 16. Juli 2007 Notfallplan Ansprechpartner / Rufnnummern Birgit Theis 02605 960333 Horst Klee 02605 960427 Dr. Schmidt 02605 2211 Feuerwehr 110 Polizei 110